GEMEINDE LUNESTEDT
Landkreis Cuxhaven


Mitteilungen I/2004

Liebe Lunestedterinnen! Liebe Lunestedter!

Vermehrte Anrufe und Rückfragen sowie gelegentliche Falschinformationen haben uns dazu bewogen, auf diesem Wege nochmals einiges an Informationen über das neu angedachte Gewerbegebiet „GE Ortsmitte" zu geben, damit alle Einwohnerinnen und Einwohner sich ihr eigenes Urteil bilden können

1.
Die Überlegung, nördlich des Bahnkörpers ein Gewerbegebiet planerisch darzustellen, ist ein sehr altes Gemeindevorhaben. Der bestehende Ortsentwicklungsplan, an dem alle Bevölkerungsschichten der Gemeinde aktiv beteiligt waren und der abschließend einstimmig vom Rat verabschiedet wurde, sah diese entsprechende Ausweisung bereits 2001 vor. Der Ortsentwicklungsplan liegt seit diesem Zeitpunkt für jeden Bürger zugänglich im Gemeindebüro aus.

2.
Um das Gewerbegebiet zu erschließen, ist eine Zufahrt erforderlich. Eine Zufahrt durch das Wohngebiet „Im Kamp" verursacht vermeidbare Lärm- und Verkehrskonflikte und wird daher seitens der Gemeinde nicht für sinnvoll angesehen. Weitere mögliche Zufahrten befinden sich entlang der „Wesermünder Straße" und zwar nördlich des Autohauses Busch bzw. parallel zum Bahnkörper. Bereits im Vorfelde wurde die Zufahrt „parallel zur Bahn" als sehr konfliktreich und nachteilig angesehen, da die Verkehrsabwicklung, die Verkehrserschließung und die Verkehrssicherheit dort nicht genügend gewährleistet scheinen. Zur abschließenden Klärung wurde diesbezüglich der Landkreis Cuxhaven eingeschaltet.

3.
Für das geplante Gewerbegebiet sollen zum Schutz der benachbarten Wohnbebauung Schallkontingente festgesetzt werden. Dabei soll auf den der Wohnbebauung am nächsten gelegenen Flächen im Norden weniger Lärm entstehen dürfen als auf den nahe der Bahn gelegenen Flächen im Süden. Im Norden sind 60 dB(A)/m
2 tagsüber und 45 dB(A)/m2 nachts vorgesehen, das entspricht etwa der gewerblichen Ausnutzbarkeit eines Mischgebietes, d.h.. hier sind viele Betriebsarten z.B. Tischlerei, Schlosserei u.a. nicht mehr ansiedelbar. Im Süden liegen die Werte bei 65 dB(A)/m2 tagsüber und 50 dB(A)/m2 nachts. Ziel ist es, dass keine unzumutbaren Lärmbelastungen für die Anwohner durch die Gewerbeentwicklung entstehen. Dafür bestehen durch die bereits vorhandene Lärmschutzanlage (Lärmschutzwall) gute Voraussetzungen. Im weiteren Bebauungsplanverfahren wird geprüft werden, ob gegebenenfalls weitere Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind.
Zum Vergleich:
leise Radiomusik hat einen Schallpegel von 40 dB (A)
normales Gespräch 60 dB (A)
mittlerer Straßenverkehr 80 dB (A)
Autohupe aus 5,0 m Entfernung 100 dB (A)
Musik in der Diskothek 110 dB (A)

4.
Das neue Gewerbegebiet soll in Bezug auf die Gebäudehöhen dem vorhandenen Wohngebiet „Großer Kamp" angepasst werden. Südlich an das Wohngebiet angrenzend ist eine maximale Traufhöhe von 7,0 m und eine maximale Firsthöhe von 10,0 m vorgesehen. Gebäude direkt „An der Bahn" dürfen eine Firsthöhe von 12,0 m haben.
Zum Vergleich: Das Gebäude „Hauptstraße 14", in dem die Gemeindeverwaltung untergebracht ist, hat eine Traufhöhe von 6,0 m und eine Fristhöhe von 10,05 m.

Es gibt sicherlich noch viele Punkte, die wir Ihnen erläutern könnten. Hier bieten wir Einzelgespräche mit den Betroffenen an. Für uns ist es weiterhin wichtig, dieses Vorhaben sachgerecht zu diskutieren und einen Austausch von Argumenten durchzuführen. Es muss allen Beteiligten bewusst sein, dass es sich hier um eine langfristige Entscheidung handelt, die auch die Entwicklungsmöglichkeiten in der Gemeinde Lunestedt erheblich beeinflusst. Es ist auf keinen Fall geplant, ein Industriegebiet zu errichten, sondern dem vorhandenen örtlichen Gewerbe sollen Erweiterungsmöglichkeiten geboten werden. Kleinere und mittelständische Betriebe sollen die Möglichkeit einer Ansiedlung erhalten, um so das gewerbliche Angebot unserer Gemeinde attraktiver zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

    Linda Woltmann                         Ulf Voigts
    Bürgermeisterin                      Gemeindedirekter